Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO§ 68 Aberkennung des Dienstgrades
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 2
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- BVerwG, 04.06.2025 – 2 WD 37.24Aberkennung des Dienstgrades bei Bekenntnis zur ReichsbürgerbewegungZitiert von 4
- BVerwG, 24.01.2018 – 2 WD 11/17Langes unerlaubtes Fernbleiben vom Berufsförderungsdienst; seelische Ausnahmesituation; Umfang der Degradierung; überlange VerfahrensdauerZitiert von 13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Aberkennung des Dienstgrades bewirkt den Verlust des Dienstgrades und der sich daraus ergebenden Befugnisse. Sie setzt voraus, dass die Entfernung aus dem Dienstverhältnis gerechtfertigt wäre, falls sich die Reservistin oder der Reservist noch im Dienst befände. § 65 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.